Author: faums6

Eine ganz einfache Sache – zwei Wochenlöhne nachgefordert und bekommen

CleverTronic heißt die Firma. Das ist wohl eher Zufall – denn es gibt bestimmt viele Firmen, in denen es ähnlich läuft, außer dass davon niemand in unserer Sprechstunde berichtet. Drei Monate hatte er als Werkstudent auf Teilzeitbasis im Verkauf gearbeitet. Als er kündigte, fragte er, ob er seinen Urlaub noch nehmen dürfte. Nein, meinte der Chef.

An sich gut, denn dann müsste der Urlaubsanspruch ja ausgezahlt werden. Das passierte aber nicht. In drei Monaten kommt immerhin ein Urlaubsanspruch von 6 Tagen (bei einer Sechstagewoche) zusammen. Also einen Wochenlohn sollte es geben. Klare Sache.

Und es war Frühjahr. Da gibt es viele Feiertage: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstmontag und noch die beiden Donnerstage, deren theologischer Sinn und Gehalt sicher den meisten nicht präsent ist, wohl aber, dass die Läden dicht sind und danach ein Freitag kommt, an dem auch sehr gerne mal frei genommen wird.

Wenn ein regelmäßiger Arbeitstag auf einen solchen Feiertag fällt und die Arbeitszeit aufgrund der Feiertagsruhe ausfällt, hat man ebenfalls Anspruch auf Bezahlung (Schön für Verkäufer*innen – aber Pflegekräfte beispielsweise haben von dieser Bestimmung im Regelfall nichts). Aber was ist, wenn man nur unregelmäßíge Arbeitstage hat? Hier bleibt das Gesetz etwas unklar. Die Bundesregierung schreibt dazu lapidar: „Es gilt folgender Grundsatz: Der Arbeitnehmer soll durch den Feiertag weder geschädigt noch bereichert werden.“.(*) Wer übrigens am Tag vor oder nach dem Feiertag unentschuldigt fehlt, hat keinen Anspruch auf Feiertagsentgelt.

Da hier sechs Feiertage in Frage kommen und so ein Laden eine Sechstagewoche hat, haben wir einen weiteren Wochenlohn gefordert. Der wurde ebenfalls anstandslos bezahlt. Ein schlichtes Forderungsschreiben hat gereicht.

(*) Quelle: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a164-entgeltfortzahlung-bei-krankheit-und-an-feiertagen.pdf?__blob=publicationFile

25. November: Arbeitsrecht für Anfänger*innen +++ ab 18 Uhr online +++

…aufgrund der Corona-Lage online via Zoom. Die Zugangsdaten:

https://wwu.zoom.us/j/97615638371

Meeting-ID: 976 1563 8371
Kenncode: FAUMS

Viele Studierende und Auszubildende müssen nebenbei jobben – häufig in prekären Verhältnissen. Wir klären über die gängigen Rechtsbrüche und Tricks auf und diskutieren rechtliche und kollektive Gegenstrategien.

Im Rahmen der „Kritischen O-Wochen Münster“ – aber selbstverständlich nicht nur für Studienanfänger*innen, und für alle Lohnabhängigen gleichermaßen informativ!


Solidarität mit den streikenden Busfahrer*innen!

Kundgebung mit Fahrer*innen der Stadtwerke Münster, verschiedener privater Busunternehmen und Students for Future am vergangenen Donnerstag in Mettingen. Die Verhandlungen gehen weiter. Busfahrer*innen verdienen oft nur ca. 14 Euro brutto nach Tarif für anstrengenden und oft von unbezahlten Zeiten durchlöcherten Schichtdienst. An diesem Tag streikten auch die Abfallwirtschaftsbetriebe in Münster

Protestkundgebung vor dem Arbeitsgericht in Münster!

Am Montag, 25.5. um 8:30 Uhr protestieren wir gemeinsam mit einem Bündnis gegen die Kündigung von Klaus.

Update 24.7.: Nachdem es im Gütetermin keine Einigung gab, urteilte das Arbeitsgericht Münster am 23. Juli, dass die Kündigung unwirksam war: Urteil. WDR-Fernsehbericht

Der Kollege wurde vom CallCenter-Konzern Concentrix (vormals Convergys, vormals buw) trotz Zugehörigkeit zum Betriebsrat fristlos gekündigt. Am Montag findet ein Gütetermin vor dem Arbeitsgericht statt. Gewerkschaftliche Organisierung ist den Chefs bei Concentrix und den Vorläufern, schon immer ein Dorn im Auge gewesen. Beschäftigte wurden bereits unter Druck gesetzt, wenn sie Gewerkschaftslogos auf Kleidung oder Kaffeetassen hatten. In den Großraumbüros müssen die Kolleg*innen für ein paar Cent über den Mindestlohn Kundenanliegen und Akquise im Auftrag von vielen namhaften Firmen bearbeiten. Dabei erhalten die Mitarbeiter*innen in der Regel deutlich weniger Bezahlung wie Festangestellte der Auftraggeber – bei deutlich höherem Arbeits- und Stresspensum. Auch wenn Klaus als ver.di Betriebsrat tätig war, ist für uns als Freie Arbeiter*innen Union das solidarische Zusammenstehen gegen Druck und Willkür der Vorgesetzten selbstverständlich!

Bundesweiter #LeaveNoOneBehind-Aktionstag – Sterndemo am 23. Mai in Münster

Eindrücke vom Aktionstag heute:

Corona ist tödlich – besonders für diejenigen, die sich nicht davor schützen können. In den Lagern auf den griechischen Inseln sind geflüchtete Menschen diesem tödlichen Virus weiterhin auf engstem Raum ausgeliefert. Seit Wochen fordern bundesweit zehntausende Menschen die sofortige Evakuierung der griechischen Lager, um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern. Zum internationalen Aktionstag am 23. Mai werden wir diese Stimmenwieder bündeln und gemeinsam in Deutschland und Europa zeigen: Die Menschen in den europäischen Lagern gehören hierher – #LeaveNoOneBehind !

Am 23. Mai werden ab 11 Uhr zeitgleich an folgenden Orten Kundgebungen mit folgenden Themenschwerpunkten stattfinden:

Hafenplatz (Klima und Flucht)
Stubengasse (Lagerproblematik und feministische Perspektive)
Bremer Platz (autoritäre Formierung)
Servatiiplatz (Kapitalismus, Flucht und Migration)

Im Anschluss findet ab 12:30 Uhr eine Abschlusskundgebung auf dem Schlossplatz statt.

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Arbeitskampf bei Spargel Ritter in Bornheim – Spendenaufruf

Unterstützt die Erntearbeiter*innen in Bornheim

Am 15. Mai entschlossen sich die Arbeiter*innen bei Spargel Ritter in Bornheim in den Streik zu treten, nachdem sie für einen Monat Arbeit nur einen kleinen Teil ihres Lohns erhalten haben. Die FAU Bonn unterstützt diesen Kampf um Lohn und Würde vor Ort. Leider waren wir im verlaufe des Konfliktes gezwungen auch juristischen Beistand zu organisieren. Um diesen zu bezahlen, die Kolleg*innen in ihrem Kampf weiter aktiv unterstützen zu können und um den Kolleg*innen über die ökonomische Krise, die der Insolvenzverwalter zu verantworten hat hinweg zu helfen, benötigen wir eure Spenden.

Ihr könnt auf dieses Konto überweisen:
FAU
IBAN: DE25 3506 0386 1112 5200 05
BIC: GENODED1VRR
Verwendungszweck: Spargel Ritter

Ausführliche Berichte auf unserer Kampagnenseite

Telefonische Sprechstunde am Donnerstag, 28.5.

*Am Donnerstag den 28.05. bietet die FAU Münster ab 19 Uhr wieder eine gewerkschaftliche Sprechstunde telefonisch bzw. online an.*

Das Angebot bietet allen lohnabhängig Beschäftigten und Erwerbslosen die Möglichkeit ihre Probleme mit Amt und Arbeitsplatz im Sinne der gegenseitigen Hilfe auf gewerkschaftlicher Basis zu besprechen. Da aufgrund der derzeitigen Situation ein persönliches Treffen schwierig ist, solltet Ihr Euch vorab per Mail an faums-sprechstunde@fau.org oder per SMS an 0151 55 55 9563 bei uns anmelden. Wir werden euch dann eine Uhrzeit und einen Link zur Videokonferenz mitteilen.