Kampagne

Warum diese Kampagne?

Minijobs machen bundesweit etwa 20% aller Beschäftigungsverhältnisse aus. Das sind rund sieben Millionen Arbeitsplätze. Auffällig ist, dass in Minijobs überdurchschnittlich oft Student*innen, Frauen, Migrant*innen und Menschen mit Behinderung arbeiten. Minijobber*innen wissen oft nicht, dass sie die gleichen Arbeitsrechte wie auch Vollzeitbeschäftigte haben. Und Arbeitgeber*innen missachten sie beinahe flächendeckend. Da wollen wir Abhilfe schaffen!

Was sind Minijobs?
Wie Teilzeitarbeit, Leiharbeit, Kontrakt- und Wanderarbeit sowie unbezahlte Praktika gilt der Minijob als „atypische“ oder prekäre Beschäftigung, das heißt, vereinfacht gesagt, dass diese Jobs nicht zum Leben reichen und – eigentlich – nur übergangsweise oder zusätzlich ausgeübt werden sollen. So sind es tatsächlich häufig junge Menschen, die neben dem Studium oder sogar schon neben der Schule Minijobs ausüben. Bei diesen Jobs handelt es sich um Hilfsarbeiten im z.B. Einzelhandel und Gastgewerbe, da dort hohe zeitliche Flexibilität und vergleichsweise geringe Qualifikationen gefordert werden. Auch Migrant*innen und Menschen mit Behinderung werden häufig für Hilfsarbeiten eingestellt – da ihre Chancen auf eine Festeinstellung aus verschieden Gründen schlechter sind als die anderer Menschen, bleibt ihnen oft nichts anderes übrig, als eine solche Stellen anzunehmen. Doch auch sehr verantwortungsvolle Tätigkeiten, beispielsweise in der Pflege, werden vielfach auf Minijob-Basis ausgeübt.

Was bewirken Minijobs?
Durch die systematische Unterbezahlung werden bestehende Ungleichheiten und Diskriminierungen verstärkt und wirtschaftlich untermauert. Viele Minijobber*innen müssen „aufstocken“, also zusätzlich ALG II beziehen, oder sind von sonstiger Unterstützung abhängig. Langfristige Folgen werden für die Betroffenen oft erst mit der Rente sichtbar. Die überwiegende Mehrheit der geringfügig Beschäftigten macht den Minijob nämlich nicht „nebenher“, sondern als einzigen (bezahlten) Job. Sie beziehen also ausschließlich einen Niedriglohn, von dem höchstens 18,7% in die Rentenversicherung eingezahlt werden. So müssen viele, die zu Beginn ihres Arbeitslebens geringfügig beschäftigt waren, auch im Alter nochmal einen Minijob ergreifen, um ihre karge Rente aufzustocken. Für Arbeitnehmer*innen sind Minijobs also meist nachteilig, Arbeitgeber*innen bieten sie jedoch einige Vorteile, wie etwa Kostensenkungen und flexiblere Verfügbarkeit von Arbeitskräften.

Wer sind wir und was wollen wir?
Die FAU Münsterland ist Teil der bundesweiten Föderation „Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union“ (FAU) – einem Zusammenschluss lokaler, meist kleiner Basisgewerkschaften. Wir wollen eine andere, kämpferische Gewerkschaftsbewegung, die der Ausbeutung des Menschen durch den Menschen wirklich etwas entgegensetzen kann.

Kampagnenstart „Dein Recht im Minijob“