Kampagnenstart „Dein Recht im Minijob“

FAU_MS_Minijob-13_01_16-InfotischMinijobs machen bundesweit etwa 20% aller Beschäftigungsverhältnisse (sieben Millionen Arbeitsplätze) aus – doch oft wissen Minijobber*innen nicht, dass sie die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte haben. Und Arbeitgeber*innen missachten diese Rechte beinahe flächendeckend.

Daher haben wir unsere Kampagne „Dein Recht im Minijob“ ins Leben gerufen.

Um Abhilfe zu schaffen, haben wir die wichtigsten Infos in einer Broschüre zusammengetragen. Ihr findet diese auf unserer Webseite.

FAU_MS_Minijob-13_01_16-Aussen_Asta FHDoch auch im direkten Austausch wollen wir Interessierte ansprechen, die mehr über eigene Rechte als Minijobbende erfahren wollen, ihre Erfahrungen teilen und Handlungsmöglichkeiten ausloten wollen. Am 13. Januar 2016 haben wir in Münster unsere Broschüre “Dein Recht im Minijob“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Veranstaltungen in Münster und umliegenden Städten sollen in den nächsten Monaten folgen.

Das Thema Minijobs betrachten wir aus verschiedenen Perspektiven. Die offiziellen Quellen zeigen, das die Zahl von Minijobber*innen kontinuierlich steigt. Als flexible und sozialversicherungsrechtlich relativ günstige Arbeitskräfte sind sie für Betriebe im Dienstleistungssektor zunehmend interessant. Auffällig ist, dass in Minijobs überdurchschnittlich oft Student*innen, Frauen, Migrant*innen, Rentner*innen und Menschen mit Behinderung arbeiten. Auch sind Minijobs zumeist im Niedriglohnsektor angesiedelt. Minijobbende betrachten diese Jobs oft als vorübergehende Beschäftigung, wo es sich nicht für bessere Arbeitsbedingungen zu kämpfen lohnt. Das geht oft mit Unwissen über die eigenen Rechte einher.

FAU_MS_Minijob-13_01_16-Vortrag1Der Hauptteil beleuchtet sehr ausführlich einige wesentliche juristische Aspekte: Probearbeit, Arbeitsvertrag, Arbeitszeiten, Schichtplan, (Mindest-)Lohn, Krankfeiern, Rentenversicherung, Urlaubsanspruch, als auch um Kündigungsfristen und -gründe.

Zusätzlich ist es uns wichtig praktische Handlungsmöglichkeiten rund um den Minijob aufzeigen zu können, wie z.B. bezahlten Urlaub durchzusetzen, sich gegen rechtswidrige Kündigungen zur Wehr zu setzen, oder was ihr tun solltet, wenn es Streit um den Lohn gibt. Um zu zeigen wie wichtig es ist die eigene Arbeitnehmerrechte zu kennen, haben wir erfolgreiche Beispiele aus der Praxis der kämpferischen FAU Berlin gezeigt.

Nach dem offiziellen Teil haben wir uns mit den Besucher*innen unterhalten. Die Gespräche haben uns in unserer Meinung bestätigt, dass wir weiterhin daran arbeiten, Arbeitnehmerrechte im Bereich Minijob weiterzugeben.

Bei Fragen und Problemen bezüglich Arbeitsrecht könntet ihr Euch an uns wenden!

Eure FAU Münsterland

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