Gelassen gewinnen

Erfolg gegen Start-Up Spaeti48: 410€ Nachzahlung!


Im Februar dieses Jahres, mitten in der Pandemie und der viel beschworenen Solidarität in unserer Gesellschaft, wurde einem unserer Genossen bei Spaeti48 aus lächerlichen Gründen in der Probezeit gekündigt. Unser Genosse ließ sich nicht klein kriegen und betrat am nächsten Tag wieder das Betriebsgelände, um  seine Kolleg*innen über arbeitsrechtliche Fragen aufzuklären. Daraufhin sprach ihm die Betriebsleitung kurzerhand ein Hausverbot aus. Ein anwaltliches Schreiben im Auftrag von Spaeti48 ließ nicht lange auf sich warten:    

„Sollten Sie sich in Zukunft nicht an das Sie treffende Mäßigungsgebot und die vertraglich vereinbarte Verschwiegenheitsverpflichtung halten, werden wir ohne weitere Ankündigungen gerichtliche Schritte gegen Sie einleiten. […] Mit den entstehenden Kosten werden Sie belastet.“

Von diesem Schreiben ließ sich der Genosse nicht einschüchtern.

Stattdessen hielt er mit der FAU  noch am selben Abend eine Kundgebung vor dem Betriebsgelände ab, um gegen die Kündigung zu protestieren und die anderen Mitarbeiter*innen auf die Missstände im Betrieb aufmerksam zu machen. Mit dieser Situation offenbar völlig überfordert riefen die Bosse umgehend die Polizei, mussten sich von dieser aber erklären lassen, dass derartige Kundgebungen durchaus erlaubt sind 😉 Nach der letzten Gehaltsabrechnung musste unser Genosse feststellen, dass darin weder der offene Urlaubsanspruch noch der ausstehende Lohn für die letzten zwei Wochen des Arbeitsverhältnisses zu finden waren. Auch nach einer Kündigung muss der Lohn bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses fortgezahlt werden, wenn man so wie unser Genosse seine Arbeitskraft weiterhin zur Verfügung stellt. Man darf sich fragen, ob die Bosse das nicht wussten oder sogar bewusst ignoriert haben. Selbstverständlich wurde der ausstehende Lohn durch ein Forderungsschreiben des Genossen geltend gemacht. Anstatt die berechtigten Forderungen zu bezahlen, wies Spaeti48 diese als „unbegründet und rechtlich haltlos“ zurück. Und setzte stattdessen weiter auf Einschüchterung:

„Es wird keinerlei Zahlung erfolgen, vielmehr werden die noch bestehenden Ansprüche unserseits aus Vertragsverletzungen und geschäftsschädigenden Verhalten sowie etwaige strafrechtliche Schritte aus möglicher Nötigung zu prüfen sein. […] Einer juristischen Auseinandersetzung sehen wir mit Gelassenheit entgegen.“ 

Wie gelassen der Geschäftsführer tatsächlich ist, wollte unser Genosse natürlich herausfinden und eröffnete ein arbeitsgerichtliches Mahnverfahren. Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, bestellten mehr als ein Dutzend solidarischer Menschen in einem kurzen Zeitfenster ihr Feierabendbier und überforderten so anscheinend die Infrastruktur des Unternehmens. So kam es zu teils mehrstündigen Lieferzeiten für ein einzelnes Hansa-Pils. Da ist uns der Kiosk um die Ecke doch lieber. 
Als das arbeitsgerichtliche Mahnschreiben dann beim Chef auf dem Tisch lag, ließ die Lohnnachzahlung nicht lange auf sich warten. Innerhalb einer Woche wurde die gesamte Forderung, inklusive Verzugspauschale und Zinsen beglichen: 410€! Kämpfen lohnt sich! So „gelassen“ waren die Bosse dann anscheinend doch nicht 😉


Falls du Probleme mit Spaeti48 oder einem anderen Unternehmen hast, schreib uns einfach an.

<faums-sprechstunde@fau.org>

Zusammen sind wir stark!