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Kampagnenstart „Dein Recht im Minijob“

FAU_MS_Minijob-13_01_16-InfotischMinijobs machen bundesweit etwa 20% aller Beschäftigungsverhältnisse (sieben Millionen Arbeitsplätze) aus – doch oft wissen Minijobber*innen nicht, dass sie die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte haben. Und Arbeitgeber*innen missachten diese Rechte beinahe flächendeckend.

Daher haben wir unsere Kampagne „Dein Recht im Minijob“ ins Leben gerufen.

Um Abhilfe zu schaffen, haben wir die wichtigsten Infos in einer Broschüre zusammengetragen. Ihr findet diese auf unserer Webseite.

FAU_MS_Minijob-13_01_16-Aussen_Asta FHDoch auch im direkten Austausch wollen wir Interessierte ansprechen, die mehr über eigene Rechte als Minijobbende erfahren wollen, ihre Erfahrungen teilen und Handlungsmöglichkeiten ausloten wollen. Am 13. Januar 2016 haben wir in Münster unsere Broschüre “Dein Recht im Minijob“ der Öffentlichkeit vorgestellt. Weitere Veranstaltungen in Münster und umliegenden Städten sollen in den nächsten Monaten folgen.

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Dein Recht im Minijob! Eine Einführung in das Arbeitsrecht, für geringfügig Beschäftigte – aber auch alle anderen!

minijobstickerMinijobs machen bundesweit 20% aller Beschäftigungsverhältnisse aus. Das sind rund sieben Millionen. Auffällig ist, dass in Minijobs überdurchschnittlich oft Student*innen, Frauen, Migrant*innen und Menschen mit Behinderung arbeiten. Minijobs sind zumeist Niedriglohnjobs. Und Minijobber*innen wissen oft nicht, dass sie die gleichen Arbeitsrechte wie Vollzeitbeschäftigte haben. Das wollen wir ändern! Unsere Einführung in das Arbeitsrecht ist zwar auf Minijobs ausgerichtet, aber das allermeiste gilt eben für alle anderen auch.

Wir wollen unsere Kampagne und die dazugehörige Homepage nach und nach ausbauen, mit Tipps und Arbeitsrechtlinks, Vorträgen und Medienarbeit, und natürlich auch mit praktischen Erfolgen im Betrieb!